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Checkliste Oldtimer-Begutachtung

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Wer sein Auto in den offiziellen Oldtimerstatus versetzen möchte, hat einiges zu beachten um eine positive Begutachtung für die Zulassung, das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, zu erhalten. Dieses Gutachten ist eine der Voraussetzungen für die offizielle Einstufung als Oldtimer.
Nachfolgend eine Oldtimer-Checkliste, die als Hilfestellung dienen kann.

Oldtimer

Im § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau beschrieben, wann ein Auto zum Oldtimer wird. Bei Oldtimern handelt es sich um:
„Fahr­zeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekom­men sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhal­tungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechni­schen Kultur­gutes dienen.“

Laut StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wird ein Oldtimer erst mittels Gutachten zu einem zulassungsfähigen Oldtimer.

Bei Begutachtungen eines Fahrzeuges, das als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ d.h. Oldtimer die Voraussetzung für die Erteilung eines Old­timerkennzeichens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur gem. § 29 Abs.3 in § 23 StVZO erhalten soll, können Probleme auftreten. Die positive Begutachtung incl. HU (z.B. TÜV) ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Oldtimerkenn­zeichens.

Voraussetzungen Oldtimer­kennzeichens gem. § 23 StVZO

Hinweis: Ich beziehe mich hier teilweise auf die Anforderungen, die für die VW Corrado Modelle der Baujahre 1988 – 1995 zutreffen. Dies dürfte allerdings in den meisten Fällen auch auf Autos anderer Her­steller und deren Modelle zutreffen.

Der im Nachfolgenden verwendete Begriff „Originalzustand“ bedeutet, dass dieses Teil in der Fahrzeugbaureihe serienmäßig oder als Herstel­lersonderzubehör verfügbar war.

Das Mindestalter der Fahrzeuge beträgt 30 Jahre. D.h. der erstmalige Anmeldungstag ist für dieses wichtige Datum ausschlaggebend. D.h. nicht das Baujahr ist entscheidend!
Ein 94er Corrado, der erstmalig im April 1995 angemeldet wurde, kann erst frühestens im April 2025 durch ein Gutachten zum Oldtimer werden.

Das Fahrzeug muss in einem guten Erhaltungszustand sein und weitest­gehend dem Originalzustand entsprechen.

Alle Hauptbestandteile (Hauptbaugruppen) des Fahrzeuges müssen origi­nal sein. Evtl. Abweichungen können ggf. im Einzelfall beurteilt werden.

Ganz wichtig für uns ist, dass es auch zulässige Änderungen gibt. Ände­rungen sind zulässig, die innerhalb der ersten 10 Jahre (Nachweis) nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum durchgeführt wurden oder hätten durchgeführt werden können. Auch Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässig. Z.B. Umbau auf die Plusachse beim Corrado.
Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

Das zu begutachtende Fahrzeug muss für die Erteilung des Oldtimerkenn­zeichens in einem erhaltungswürdigen Mindestzustand sein.
Dies bedeutet, dass es, nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstzulassung / Herstellung und Vorschriftenlage, keine erkennbaren tech­nischen Mängel im Sinne der StVZO gibt.

Das Fahrzeug muss sich in einem „vorzeigbaren“ Zustand für einen Old­timer befinden. D.h. Steinschlagspuren an der Fahrzeugfront werden akzeptiert, aber ein „vergammelter“ Zustand oder unsachgemäße Repa­raturen nicht. Natürlich dürfen auch keine wichtigen Teile fehlen oder durch nicht im Original der Fahrzeugbaureihen verwendete Teile ersetzt worden sein. Z.B. Austausch des Heckspoilers beim Corrado durch einen Heckspoiler vom Audi TT.

Entspricht das Fahrzeug diesen Voraussetzungen nicht, kann eine posi­tive Einstufung als Oldtimer mit der Schlüsselnummer „0098“ nicht er­teilt werden.

 

Checkliste zur Vorbereitung der Begutachtung:

Bei der Begutachtung kann man kaum Chancen, wenn die nachfolgenden Checkpunkte nicht alle erfüllt werden.

Wichtig: Der Verfasser übernimmt keine Haftung für Irrtümer oder Auslassungen in diesem Dokument, noch verpflichtet sich der Verfasser, die hierin enthaltenen Informationen laufend zu aktualisieren.

Tipp: Fragen und diskutieren Sie im Forum der VWCorrado.de

 

Weitere Informationen dazu:

Oldtimer-Info
Wertgutachten
Corrado Gebrauchtwagen aktuelle Preisentwicklung
Statistik /Bestand /Frauenquote/...
Sonderausstattungen und originale Preise
Corrado Youngtimer-Diskussion
Arbeitsgruppe Youngtimer-Definition
Checkliste Oldtimer-Ausfahrten
ADAC Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 23 StVZO (pdf) 
 

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